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Schiedsamt

Das Schiedsamt hilft im Streitfall

 

 

Schlichten ist besser als richten!

Das Schiedsamt ist der schnellste Weg zur gütlichen Streitschlichtung

 

Das Schiedsamt ist eine Hilfsbehörde der Hessischen Justiz und aufsichtsrechtlich in die Behördenorganisation der Landesjustizverwaltung eingebunden. Als Dienstaufsichtsbehörde für die beiden örtlichen Schiedsamtsbezirke fungiert das Amtsgericht Marburg.

 

Fragen und Antworten zu den

Aufgaben und Befugnissen des Schiedsamtes

 

Welche Schiedsperson ist zustädnig?

Grundsätzlich ist die Schiedsperson örtlich zuständig, in dere Bezirk der Antragsgegner / die Antragsgegnerin wohnt:

 

 

 

Schiedsamtsbezirk Wetter I (Kernstadt, Mellnau, Niederwetter, Oberrosphe, Todenhausen und Unterrosphe

 

Schiedsmann

Wolfgang Vornam

Thüringer Weg 3

35083 Wetter (Hessen)

Tel.: 06423 51689

 

Stellvertreter

Arno Jürgen Fiedler

Königsberger Str. 14

35083 Wetter (Hessen)

Tel.: 06423 4301

 

 

Schiedsamtsbezirk II (Amönau, Oberndorf, Treisbach und Warzenbach)

 

Schiedsfrau

Astrid Wagner

Justus-Vultejus-Str. 3

35083 Wetter (Hessen)

Tel.: 06423 3887

 

Stellvertreter

Wolfgang Vornam

Thüringer Weg 3

35083 Wetter (Hessen)

Tel.: 06423 51689

 

Die ehrenamtlich tätigen Schiedspersonen sind von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wetter gewählt worden und vom Direktor des Amtsgerichts Marburg auf die Dauer von 5 Jahren ernannt worden.

 

Was ist geschehen?

Eine Person wurde von einer anderen etwas zugefügt; sie möchte einen Schaden ersetzt haben oder sie möchte, dass die andere Person etwas tut / unterlässt.

 

Wann muss vor Klageerhebung bei Gericht bei einer vorgerichtlichen Schlichtungsstelle (Schiedsamt) ein Schlichtungsversuch stattfinden?

 

 

Bei strafrechtlichen Delikten:

 

  • Beleidigung
  • Körperverletzung
  • Sachbeschädigung
  • Bedrohung
  • Verletzung des Briefgeheimnisses
  • Hausfriedensbruch

 

 

Bei Zivilstreitigkeiten:

 

  • Geld / geldwerte Ansprüche bis 600 € müssen, über 600 € können verhandelt werden
  • Nachbarschaftsstreitigkeiten z.B. wegen Überwuchs (Äste, Wurzeln), Lärm
  • Hinüberfall (Laub), Gerüche, Abstand und Höhe von Pflanzen in Grenznähe
  • Verletzung der persönlichen Ehre (ausgenommen sind Streitigkeiten mit Presse und Rundfunk)

 

 

Im Falle der Einigung schafft die Schiedsperson einen vollstreckbaren Titel (z. B. per Gerichtsvollzieher). Bei Erfolglosigkeit kann eine entsprechende Bescheindigung ausgestellt werden, die bei Klageerhebung zur Vorlage bei Gericht erforderlich ist.

 

Wie hoch sind die Verfahrenskosten?

Die Summe der gesetzlichen Gebühren und Auslagen beträgt ca. 40,00 € bis 70,00 € (als Vorschuss mit Stellng des Antrags zu zahlen).

 

Was können Sie erwarten?

Die streitenden Parteien sitzen mit der Schiedsperson an einem neutralen, abgeschlossenen Ort und klären in ruhiger Atmosphäre ihr Problem. Sie können schlichten, aber nicht richten.

Um dauerhaft Rechtsfrieden zu erreichen, sind die vor Schiedsperson geschlossenen Vergleiche 30 (!) Jahre gültig hinsichtlich ihrer Verpflichtung, die darin übernommen werden.

 

Weitere Informationen: Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfauen e. V.