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Bürgerversammlungen
Bürgerversammlungen werden dreimal im Jahr zur Unterrichtung der Bürgerinnen und Bürger über wichtige Angelegenheiten der Stadt Wetter (Hessen) abgehalten und vom Stadtverordnetenvorsteher im Benehmen mit dem Magistrat einberufen. Der Stadtverordnetenvorsteher leitet die Bürgerversammlungen. Der Magistrat nimmt an den Versammlungen teil und muss jederzeit gehört werden.




