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Chemikalien: Anerkannte Aus- und Fortbildungseinrichtungen gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung

Leistungsnummer: 99031005000000, 99031005031000

Leistungsbeschreibung

Die Chemikalien-Klimaschutzverordnung gilt ergänzend zu der europäischen Verordnung Nr. 517/2014 über bestimmte fluorierte Treibhausgase. Sie regelt in Artikel 10 im Zusammenhang mit den europäischen Verordnungen Nr. 2015/2067, 304/2008 und 307/2008 die Anerkennung von Aus- und Fortbildungseinrichtungen, Unternehmen oder Betrieben als zur Abnahme von Prüfungen und zur Erteilung von Sachkundebescheinigungen berechtigte Stelle.

An wen muss ich mich wenden?

Regierungspräsidium Darmstadt

Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt

Gutleutstraße 114

60327 Frankfurt

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausbildungsunterlagen der zukünftigen Dozenten
  • Inhalte des Lehrgangs
  • Zeitplan für die Durchführung des Lehrgangs
  • gegebenenfalls Prüfungsordnung
  • gegebenenfalls Verfahrensvorschrift für die Erteilung von Sachkundebescheinigungen
  • Liste der bei der Ausbildung verwendeten Geräte
  • gegebenenfalls Muster einer Prüfungsklausur, Fragenkatalog

Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten für die Anerkennung als berechtigte Stelle richten sich nach dem Zeitaufwand, gemäß der allgemeinen Verwaltungskostenordnung in Verbindung mit der Verwaltungskostenordnung des Geschäftsbereiches.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Fachlich freigegeben am

22.05.2017

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz