Investitionskosten in Altenpflegeeinrichtungen
Leistungsnummer: 99148129017000
Leistungsbeschreibung
Das Regierungspräsidium Gießen ist die zuständige Behörde für die Aufgaben nach § 82 Abs. 3 und 4 SGB XI in Verbindung mit der Verordnung über die Planung und Förderung von Pflegeeinrichtungen, Seniorenbegegnungsstätten, Altenpflegeschulen und Modellprojekten. Danach sind Investitionskosten in geförderten Altenpflegeeinrichtungen vom Regierungspräsidium Gießen zu genehmigen. Nicht geförderte Altenpflegeeinrichtungen müssen diese Kosten lediglich anzeigen.
An wen muss ich mich wenden?
Stationäre und teilstationäre Einrichtungen der Altenpflege wenden sich an das zuständige Regierungspräsidium Gießen.
Bemerkungen
- Investitionskosten Pflegeeinrichtungen
(Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration