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Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung

Leistungsnummer: 99107019146000

Rechtsgrundlage

Leistungsbeschreibung

Sind Sie ungewollt schwanger geworden? Bringt die Schwangerschaft Sie in eine Konfliktsituation? Stehen Sie vor der Entscheidung, ob Sie ein (weiteres) Kind bekommen können oder möchten? Für diese Situation hat der Gesetzgeber eine Reihe von Möglichkeiten vorgesehen, der Frau beratend und unterstützend zur Seite zu stehen.

Hilfe bieten die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen im Land Hessen. Den Umfang der Hilfeleistungen können Sie auf der Internetseite des "FamilienAtlas" nachlesen.

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Ein Schwangerschaftsabbruch ist nur bis zur 12. Schwangerschaftswoche zulässig.
  • Zwischen der Schwangerschaftskonfliktberatung und dem Schwangerschaftsabbruch müssen 3 Tage liegen.