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Tierarzt / Tierärztin; Änderungen bei der Veterinärbehörde anzeigen

Leistungsbeschreibung

Nachträgliche Änderungen (zum Beispiel Namens- oder Adressänderungen) oder die Aufgabe Ihrer Praxis oder Ihrer selbstständigen Tätigkeit müssen dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt unverzüglich angezeigt werden.

Hinweis:Der Landestierärztekammer müssen Änderungen innerhalb eines Monats gemeldet werden:

An wen muss ich mich wenden?

Die Veterinärbehörden der Landkreise bzw. der Kreisfreien Städte.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Anzeige entstehen Ihnen keine Kosten.

Welche Fristen muss ich beachten?

Bitte beachten Sie, dass Sie Änderungen unverzüglich anzeigen müssen.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben am

15.05.2014

Verfahrensablauf

Die Änderungsanzeige können Sie persönlich oder schriftlich vornehmen.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz