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Zahnärztliche Weiterbildung – Anerkennung Facharzt/Gebietsbezeichnung beantragen

Leistungsnummer: 99131018016000

Leistungsbeschreibung

Zahnärztinnen und Zahnärzte können neben ihrer Berufsbezeichnung weitere Bezeichnungen führen, die auf besondere Kenntnisse und Fertigkeiten in einem bestimmten fachlichen Gebiet hinweisen.

Wenn Sie als Fachärztin/Facharzt tätig sein wollen, brauchen Sie die Anerkennung zum Führen der Bezeichnung als Facharzt/ -ärztin  durch die zuständige Landeszahnärztekammer. In Hessen wird das Erlangen und Führen der Weiterbildungsbezeichnungen in der Weiterbildungsordnung der Landeszahnärztekammer Hessen geregelt.

An wen muss ich mich wenden?

An die Landeszahnärztekammer Hessen

Welche Unterlagen werden benötigt?

Mit Ihrem Antrag müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

  • die Bestallung als Zahnarzt oder die Erlaubnis zur Ausübung der Zahnheilkunde (beglaubigte Abschrift),
  • alle während der Weiterbildung ausgestellten Zeugnisse und NachweiseAlle Zeugnisse seit Aufnahme der ärztlichen Tätigkeit (beglaubigte Kopien)

Von Ärztinnen / Ärzten aus dem Ausland werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:

  • Genehmigung zur Führung akademischer Grade ausländischer Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland - beglaubigte Kopie
  • Fremdsprachige Diplome und Zeugnisse im Ursprungstext und in amtlicher Übersetzung in deutscher Sprache - beglaubigte Kopie

Welche Gebühren fallen an?

Es werden Gebühren fällig; Informationen dazu erteilt die Landeszahnärztekammer Hessen

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Erhalten Sie bei der Landeszahnärztekammer Hessen

Fachlich freigegeben am

09.07.2013

Verfahrensablauf

Die Anerkennung müssen Sie schriftlich beantragen. Das notwendige Formular erhalten Sie bei der hessischen Landeszahnärztekammer.

Voraussetzungen

  • Die/der Antragsteller/in muss Angehöriger der Landeszahnärztekammer Hessen sein
  • Die vorgeschriebene Weiterbildung muss erfolgreich abgeschlossen worden sein

Die von einer anderen Zahnärztekammer zuerkannten Bezeichnungen dürfen weitergeführt werden.

Wenn Zahnärztinnen und Zahnärzte aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft eine Weiterbildungsbezeichnung erworben haben, erhalten sie nach Überprüfung der Gleichwertigkeit die Anerkennung in dem jeweiligen Gebiet.

Fachlich freigegeben durch

Landeszahnärztekammer Hessen