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Datum: 27.08.2014

Achtung, Abzocke!

Derzeit nutzen einige unseriöse Geschäftemacher, dass noch zu wenig Informationen über die neue, seit Mai geltende Energieeinsparverordnung (EnEV) bekannt sind. Letzte Woche hatte ich in einem separaten Hinweis vor deren Methoden gewarnt.

Insbesondere die gesetzlichen Verpflichtungen für den durchaus sinnvollen Gebäudeenergieausweis werden dramatisch dargestellt und solche Ausweise meist überteuert über das Telefon oder per E-Mail angeboten, sowie vor dem Verstoß gegen das Gesetz gewarnt. Grundsätzlich sind solche telefonischen Angebote unerlaubte Werbeanrufe oder per E-Mail Werbespam.

Energieausweis in Immobilienanzeigen angeben

Was tatsächlich beim Gebäudeenergieausweis gilt und die wichtigsten Informationen über die EnEV finden Sie auf den kommunalen Webseiten u.a. auf www.klimax-nordkreis.de. Wer eine Abmahnung wegen fehlenden Angaben zu Energieausweisen in Immobilienanzeigen erhält, sollte dieser förmlich widersprechen.

Das angestrebte Ziel der EnEV, eine Vergleichbarkeit beim Heizbedarf herzustellen und den letztlich zu senken, ist sehr wichtig, denn die fossilen Energieträger leisten den größten Beitrag zum Klimawandel. Darüberhinaus verbraucht die Förderung insbesondere von Braunkohle, aber auch Uran und Erdgas (Fracking) große Flächen, die teilweise über lange Zeiträume verseucht werden.

Hingegen werden bei der dezentralen Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen Flächen nur befristet genutzt. Das Umweltbundesamt hat hierzu Informationen zusammengestellt: www.umweltbundesamt.de/daten/flaechennutzung

Ihr Klimaschutzmanager Michael Meinel