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Datum: 16.10.2013

Alte Heizungen austauschen!

Bis 2015 müssen vor 1985 (bisher vor 1978) eingebaute Öl oder Gasheizungen durch neue ersetzt werden. So hat es der Bundesrat dieser Tage entschieden. Lange wurde über den Inhalt der neuen Energieeinsparverordnung gestritten, die nun nur noch von der Bundesregierung in Kraft gesetzt werden muss. Neben zahlreichen anderen Änderungen bei der Verordnung gilt nun ab 2014 auch dieser neue Stichtag.

Gleichzeitig sind seit der letzten EnEV Förderungen für energieeffiziente Heizungen und solche mit Erneuerbaren Energieträgern beschlossen worden. Unter bestimmten Bedingungen gibt es Zuschüsse für den Einsatz von Solarthermie, Wärmepumpen und Biomasse.

Zudem gilt seit April 2008 ein Wärmegesetz, das im Neubau die Verwendung von erneuerbaren Energien zu einem bestimmten Anteil zwingend vorschreibt. Eine EUVerordnung verlangt ab 2014 auch Regelungen für Gebäude, die wesentlich modernisiert werden.

Tipps finden Sie hierzu u.a. auf der Webseite www.klimasucht-schutz.de/modernisierung und Heizungscheck unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de.

Auf den Webseiten von Cölbe, Lahntal und Wetter gibt es mehr Informationen über Heizkostenreduzierung. In den Rathäusern der Kommunen finden Sie weitere Energiespartipps und Broschüren u.a. über Dämmung am Haus und Sie erhalten bei mir Strommessgeräte zum Ausleihen.

Ihr Klimaschutzmanager Michael Meinel