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Datum: 21.05.2014

Energieausweis ist Pflicht!

Seit dem 1. Mai ist die neue Fassung der Energieeinsparverordnung, kurz EnEV, in Kraft. Sie beschreibt die gesetzlichen Anforderungen an baulichen Wärmeschutz und Anlagentechnik. Einzelne Bestimmungen treten schrittweise erst in den kommenden Jahren in Kraft.

Doch die wichtigste Neuerung gilt schon jetzt: Der Energieausweis für Gebäude ist Pflicht für alle Hausbesitzer: Wer eine Immobilie verkaufen oder vermieten will, muss ihn unaufgefordert vorlegen. So sollen Mieter oder Käufer über den Energieverbrauch im Haus besser informiert werden.

Einteilung in Energieeffizienzklassen

Neu ausgestellte Energieausweise ordnen die Immobilie künftig einer Energieeffizienzklasse von A+ bis H zu, wie man sie beispielsweise von Kühlschränken kennt. Diese Einstufung muss bereits in einer Immobilienanzeige sowohl für Vermietung oder Verkauf angegeben werden.

Der Energieausweis informiert auch über den Energieträger, also ob mit Öl oder Gas, Pellets oder einer Wärmepumpe geheizt wird. Zudem muss das Baujahr des Gebäudes angegeben sein. Spätestens bei der Besichtigung muss er unaufgefordert vorgelegt und bei Vertragsabschluss auch dem Käufer oder Mieter ausgehändigt werden.

Auf den Webseiten von Cölbe, Lahntal und Wetter und im Nordkreisportal finden Sie mehr Informationen zum Energieausweis. In den Rathäusern der Kommunen gibt es zudem weitere Energiespartipps und Broschüren u.a. über Erneuerbare Energien und Sie erhalten bei mir Strommessgeräte zum Ausleihen.

Ihr Klimaschutzmanager Michael Meinel