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Datum: 10.01.2020

Wie und wann erfolgt die Umstellung der Grundsteuer auf einen neuen Hauseigentümer?

Die Stadt Wetter ist an die Bestimmungen der Abgabenordnung gebunden.

Sie haben ein Grundstück, ein Haus, eine Eigentumswohnung oder eine andere Immobilie verkauft oder gekauft und möchten nun wissen, was zu tun ist, damit die Umstellung auf den Käufer / die Käufer(in) erfolgt?

Der Kauf einer Immobilie erfolgt durch notariellen Kaufvertrag. Eine Abschrift des Kaufvertrages wird u. a. an das Bauamt der Stadt Wetter und an das zuständige Finanzamt gesandt. Sowohl Käufer wie Verkäufer sind nunmehr der Meinung, dass alles geregelt sei und eine zügige Umstellung der Grundbesitzabgaben auf den neuen Eigentümer / die neue Eigentümerin erfolgen kann. Dass die Umstellung der Grundsteuer erfolgen kann, ist richtig. 

Allerdings kann eine zeitnahe Umstellung nicht garantiert werden. Warum?

Gemäß § 184 Abgabenordnung darf die Stadt Wetter die Grundsteuer erst nach Erlass eines geänderten Grundsteuermessbescheides auf den Neueigentümer umschreiben.

Diesen Grundsteuermessbescheid erlässt das zuständige Finanzamt Marburg-Biedenkopf. Im Wege der so genannten Zurechnungsfortschreibung schreibt das Finanzamt die Grundsteuer jedoch grundsätzlich erst zum nächsten 01.01. des auf den Kauf bzw. Verkauf folgenden Jahres um. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt der bisherige Eigentümer / die bisherige Eigentümerin Schuldner / Schuldnerin für die Grundsteuer.

Beispiel

  • Übereignung zum 15.05.2019
  • Umschreibung durch das Finanzamt auf den Erwerber zum 01.01.2020
  • Der Verkäufer bleibt für das Jahr der Übereignung (bis zum 31.12.2019) steuerpflichtig

Erfahrungsgemäß kann die Umschreibung seitens des Finanzamtes einige Monate in Anspruch nehmen, so dass in einzelnen Fällen die Umschreibung nicht bis zum 01.01. durchgeführt wird. Der bisherige Eigentümer / die bisherige Eigentümerin bleibt dann solange Schuldner / Schuldnerin der Grundsteuer, bis die Umschreibung erfolgt ist. Überzahlte Steuern werden entsprechend erstattet.

Liegt uns nach Bearbeitung des Finanzamtes ein geänderter Grundsteuermessbescheid vor – dies ist immer dann der Fall, wenn auch Ihnen ein neuer Bescheid zugeht – können wir die Grundsteuerzahllast umstellen. Der bisherige Eigentümer / die bisherige Eigentümerin wird dann von der Grundsteuer entlastet, während dessen der Neueigentümer / die Neueigentümerin zur Zahlungspflicht herangezogen wird.

Noch Fragen?

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass aus den genannten Gründen unsererseits eine zeitnahere Umstellung der Grundsteuer nicht möglich ist!

Sollten Sie dennoch Fragen zu diesem Thema haben, geben Ihnen die Mitarbeiter der Stadtverwaltung gerne Auskunft: 

Daniel Schmieding

Stadt Wetter (Hessen)
Fachbereich 4
Fachbereichsleitung, Finanzservice und Betriebsleitung Stadtwerke

Marktplatz 1
35083 Wetter (Hessen)

Alexander Junk

Stadt Wetter (Hessen)
Fachbereich 4
Finanzservice

Marktplatz 1
35083 Wetter (Hessen)


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