Stadt Wetter (Hessen) erhält Förderung aus dem Programm
"Sport integriert Hessen"
Finanzielle Mittel für das Jahr 2024 stehen ab sofort zur Verfügung
Das im Jahr 2016 von der Hessischen Landesregierung in Zusammenarbeit mit der Sportjugend Hessen gestartete Integrationsprogramm „Sport und Flüchtlinge“ wird auch im Jahr 2024 unter dem Titel „Sport integriert Hessen“ fortgeführt.
Neben Geflüchteten können auch Menschen mit Migrationshintergrund sowie sozial benachteiligte Personen vom Sportförderprogramm des Landes Hessen profitieren.
Das Programm verfolgt das Ziel, hessische Städte und Gemeinden, die Sport- und Bewegungsangebote mit Flüchtlingen, Menschen mit Migrationshintergrund sowie sozial benachteiligten Personen initiieren, umsetzen und fördern möchten, in ihrem Engagement zu unterstützen.
Das Hauptaugenmerk liegt hierbei u.a. auf folgenden Bereichen:
- Aufwandsentschädigungen oder Personalkosten für Übungsleiter
- Eintrittsgelder und Fahrtkosten für Ausflüge mit vorrangig eigenem Sport- und
Bewegungsbezug (z.B. Kletterpark, Soccerhalle)
- Kosten für Sportfeste für und mit Geflüchteten, Menschen mit Migrationshintergrund
sowie sozial benachteiligten Personen
- bewegliche Sachmittel (Sportmaterial und -kleidung)
- hierfür stehen max. 20% der bewilligten Fördersumme zur Verfügung + Transportkosten
Seit dem Jahr 2016 ist Herr Ralph Wiederstein als Sport-Coach der Stadt Wetter (Hessen) tätig. Sein ehrenamtliches Engagement stellte erneut eine wichtige Fördervoraussetzung für den Antrag der Stadt Wetter (Hessen) beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport auf finanzielle Mittel im Haushaltsjahr 2024 dar. Die Förderzusage des Ministeriums liegt nun vor.
Sportangebote mit Flüchtlingen, Menschen mit Migrationshintergrund sowie sozial benachteiligten Personen werden finanziell gefördert
Vereine und andere Institutionen in der Kernstadt und in den Stadtteilen von Wetter (Hessen), welche finanzielle Mittel für Sportangebote mit Flüchtlingen, Menschen mit Migrationshintergrund oder sozial benachteiligten Personen beantragen möchten, richten Ihre Anfrage bitte zunächst bis zum 31.08.2024 an: