Altersteilzeit Förderung
Leistungsnummer: 99038009027000
Volltext
Arbeitnehmer und Arbeitgeber können auf freiwilliger Basis oder aufgrund einer tarifvertraglichen Regelung Altersteilzeitarbeit vereinbaren. Die im Rahmen der Altersteilzeit vom Arbeitgeber zu zahlenden Aufstockungsbeträge zum Arbeitsentgelt und zu den Rentenversicherungsbeiträgen sind steuerfrei und nicht sozialversicherungspflichtig.
Kosten
keine
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales