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Altersteilzeit Förderung

Leistungsnummer: 99038009027000

Volltext

Arbeitnehmer und Arbeitgeber können auf freiwilliger Basis oder aufgrund einer tarifvertraglichen Regelung Altersteilzeitarbeit vereinbaren. Die im Rahmen der Altersteilzeit vom Arbeitgeber zu zahlenden Aufstockungsbeträge zum Arbeitsentgelt und zu den Rentenversicherungsbeiträgen sind steuerfrei und nicht sozialversicherungspflichtig.

Kosten

keine

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 05.07.2017
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Urheber

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