Antrag auf eine Landeszuwendung aus dem Sonder-Investitionsprogramm Sportland Hessen »Sanierung/Modernisierung/Erweiterung«
Volltext
Träger/Eigentümer von vorhandenen Sportstätten, welche die Sanierung, Modernisierung oder Erweiterung ihrer Sportstätte plant, können hierzu einen Förderantrag auf eine Landeszuwendung beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) stellen.
Ansprechpunkt
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Abteilung Sport
Postfach 3167
65021 Wiesbaden
Erforderliche Unterlagen
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formloser Antrag auf Gewährung einer Landeszuwendung
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Erläuterungsbericht (Nutzung der Sportstätte, Bedarf) sowie baufachliche Beschreibung der geplanten Sanierungsmaßnahme
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befürwortende Stellungnahmen des Landkreises/Stadt/Gemeinde sowie des Sportkreises über die Dringlichkeit der Maßnahme mit Zusage der finanziellen Beteiligung der Zuwendungsgeber
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amtlicher Lageplan
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Kostenvoranschlag unter Einschluss geplanter Eigenleistungen nach Höchstsätzen
(10,--, 20,-- bzw. 40,-- €)
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Baupläne und Bauzeitenplan (soweit erforderlich)
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bauaufsichtliche Genehmigung (soweit erforderlich )
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Die Maßnahme darf erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheides begonnen werden.
Vorzeitig begonnene Bauvorhaben sind von jeder Förderung ausgeschlossen . Dabei ist unbedingt zu beachten, dass eine Auftragsvergabe dem Baubeginn gleichzusetzen ist.
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Nachweis der Eigentumsverhältnisse
- Grundbuchauszug
- Erbbaurechtsvertrag bzw. Pachtvertrag (Mindestlaufzeit 25 Jahre ab Antragstellung)
- Gemeinnützigkeitsbescheinigung
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Erklärung zu einer evtl. Vorsteuerabzugsberechtigung bzw. Fehlanzeige
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Nachweis einer gesicherten Gesamtfinanzierung/Finanzierungsplan:
- Eigenmittel/Darlehen (Bankbestätigung - kein Kontoauszug)
- Aufstellung der Eigenleistungen (nach Höchstsätzen)
- Fremdmittel durch Förderzusagen (Kreis, Stadt/Gemeinde, LSBH, Sonstige)
- Vollständige Vereinskontodaten auf Vereinskopfbogen, Nennung der Maßnahme und Unterschrift - die IBAN (Internationale Bankkontonummer) und der BIC (Bank Identifier Code) sind aus buchungstechnischen Gründen zwingend anzugeben
Rechtsgrundlage(n)
Die Förderung erfolgt in Anlehnung an die vorhandenen »Förderungsgrundsätze des Landes Hessen für Zuwendungen im Sportstättenbau« sowie an den »Handlungsrahmen des Sonder-Investitionsprogramms Sportland Hessen« unter Berücksichtigung der Zielsetzung in der Breitenwirkung.
Rechtsbehelf
Rechtsbehelfserklärung ist im Förderbescheid enthalten.
Verfahrensablauf
Der Antrag muss schriftlich beim HMdIS gestellt werden. Es genügt ein formloses Antragsschreiben, dem bereits ein Kostenvoranschlag zur geplanten Maßnahme beigefügt ist.
Voraussetzungen
Zuwendungsempfänger ist der jeweilige Träger/Eigentümer der vorhandenen Sportstätte, somit Sportvereine, Sportfachverbände sowie kommunale Träger. Sportstätten privater gewerblicher Träger werden nicht gefördert.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport