Inhalt

Apotheke, Betriebserlaubnis

Leistungsnummer: 99004002005000

Volltext

In den einzureichenden Unterlagen weisen Sie Ihre Qualifikation als Erlaubnisinhaber nach, weisen nach, dass Sie über geeignete Betriebsräume verfügen und versichern eidesstattlich, bestimmte gesetzliche Vorgaben einzuhalten.

Es empfiehlt sich, vor Antragstellung Kontakt zu der für Sie zuständigen Behörde aufzunehmen, um den Umfang der notwendigen Unterlagen für Ihren Antrag zu klären.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).

Erforderliche Unterlagen

Erforderliche Unterlagen ergeben sich aus dem Apothekengesetz.

Näheres zu Art und Umfang der Unterlagen können Sie mit der für Sie zuständigen Behörde klären.

Ein Merkblatt über die mit dem Antrag vorzulegenden Unterlagen finden Sie im Internetauftritt des Regierungspräsidiums Darmstadt:

Frist

Der Antrag sollte mindestens 4 Wochen vor dem für die Erteilung der Erlaubnis gewünschten Termin gestellt werden.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren schriftlichen Antrag bei der zuständigen Behörde ein.
  • Die Behörde fordert gegebenenfalls weitere Dokumente an.
  • Die Betriebserlaubnis wird ausgestellt, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
  • Bei einer Neueröffnung wird ein Termin zur Abnahmebesichtigung der betriebsbereiten Apotheke vor Betriebsaufnahme vereinbart.

Voraussetzungen

Die Erlaubnis ist auf Antrag zu erteilen, wenn Sie alle Anforderungen gemäß § 2 Apothekengesetz erfüllen.  

Voraussetzungen sind unter anderem:  

o dass die antragstellende Person voll geschäftsfähig ist und  

o die deutsche Approbation als Apothekerin oder Apotheker und  

o die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt und  

o über geeignete Räume zum Betrieb einer Apotheke verfügt.  

Bearbeitungsdauer

i.d.R. zwei bis vier Wochen

Rechtsbehelf

  • Einspruch
  • Widerspruch
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 20.08.2021
Fachlich freigegeben durch:

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration,

Referat V3 Arzneimittel-, Apotheken-, Transfusions-, Betäubungsmittelwesen

Zuständige Stelle

Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Kosten

  • (Neuerrichtung, Kauf, Übernahme)

    Abgabe: 1200,00 EUR (Vorkasse: nein)
  • (Verlegung)

    Abgabe: 600,00 EUR (Vorkasse: nein)
  • (Übernahme nach Pacht)

    Abgabe: 700,00 EUR (Vorkasse: nein)