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Arbeiten an schwachgebundenen Asbesterzeugnissen - Zulassung beantragen

Leistungsnummer: 99031014001000

Leistungsbeschreibung

Für Abbruch- und Sanierungsarbeiten, bei Vorhandensein von Asbest in schwachgebundener Form, benötigen Sie eine Zulassung. 

Verfahrensablauf

Eine Zulassung für Abbruch- und Sanierungsarbeiten können Sie per Mail oder postalisch bei der zuständigen Behörde beantragen.

  • Sie reichen bei Ihrem Antrag die erforderlichen Unterlagen ein.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit
  • Die zuständige Behörde gibt Ihnen eine Rückmeldung.
  • Die zuständige Behörde erteilt die Zulassung bzw. die Ablehnung.

Voraussetzungen

  • Schriftlicher oder elektronischer Antrag des Arbeitgebers
  • Vorhandensein der personellen und sicherheitstechnischen Ausstattung
  • Einhaltung der in der TRGS 519 „Asbest“ enthaltenen Vorgaben

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • schriftlicher Antrag
  • Handelsregistereintrag/Gewerbeanmeldung
  • Sachkundenachweise
  • Fachkundenachweise
  • Prüfbescheinigungen (bspw. Geräteüberprüfungen)
  • Technische Datenblätter
  • Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplan 
  • Betriebsanweisung, Unterweisungsbelege
  • ggf. Unterlagen zur Miete oder zum Leasing von sicherheitstechnischer Ausstattung

Bearbeitungsdauer

Zeitnah nach Antragseingang

Rechtsgrundlage

§8 Absatz 8 i.V.m. Anhang I Nr. 2.4.2 Absatz 4 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

Rechtsbehelf

Weitere Informationen, wie Sie ggf. Rechtsmittel gegen den Bescheid einlegen können, werden in der Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid beschrieben.

Anträge / Formulare

Das Formular objektbezogenen Anzeige zu Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien (gemäß Anhang I Nr. 2.4.2 GefStoffV und Nummer 3.2 TRGS 519) ist in der technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS 519 Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten) unter Anlage 1.3 zu finden. 

Das Formular zur Gefährdungsbeurteilung mit Arbeitsplan (gemäß § 7 und Anhang I Nr. 2.4.4 GefStoffV und Nummer 4.1 TRGS 519) ist unter Anlage 1.4 zu finden.

Ergänzende Angaben zum Arbeitsplan für Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwachgebundenen Asbestprodukten ist unter Anlage 1.5 zu finden.

Musterbetriebsanweisungen für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien (gemäß § 14 und Anhang I Nr. 2.4.5 GefStoffV und Nummer 11 TRGS 519) ist in der technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS 519 Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten) unter Anlage 1.6 zu finden. 

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Fachlich freigegeben am

29.03.2022

An wen muss ich mich wenden?

Bei der für den Hauptsitz Ihres Fachbetriebs oder Ihrer selbständigen Niederlassung örtlich zuständigen staatlichen Arbeitsschutzbehörde in Hessen.

Zuständige Stelle

Regierungspräsidien in Hessen

Gebühren

  • Gebühr: 220,00 - 1300,00 Euro