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Beratung in allen Fragen der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation und des Arbeitsschutzmanagements

Leistungsnummer: 99143003077000

Leistungsbeschreibung

Der Arbeitgeber kann den Schutz der Beschäftigten in seinem Betrieb nur effektiv sicherstellen, wenn er auf eine funktionierende Arbeitsschutzorganisation zurückgreifen kann. Zur Wahrnehmung seiner Arbeitsschutzpflichten muss er bestimmte Aufgaben, Zuständigkeiten und Abläufe im Unternehmen regeln. Dies fordert dass Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).

Unterstützt wird der Arbeitgeber durch eine Sicherheitsfachkraft und einen Betriebsarzt, deren Beratungsdienste er nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in Anspruch nehmen muss. Sonderregelungen für kleinere Unternehmen sind in berufsgenossenschaftlichen Vorschriften beschrieben.

Darüber hinausgehend können Arbeitsschutz(management)systeme sicherstellen, dass Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in allen unternehmerischen Entscheidungen und auf allen betrieblichen Ebenen systematisch berücksichtigt werden.

Neben den zuständigen Kolleginnen und Kollegen der Arbeitsschutzdezernate bei den drei hessischen Regierungspräsidien berät Sie das Fachzentrum für systemischen Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung in allen Fragen der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation und des Arbeitsschutzmanagements. Das hessenweit tätige Kompetenzteam ist im Regierungspräsidium Gießen angesiedelt.

An wen muss ich mich wenden?

Fachzentrum für systemischen Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung

Regierungspräsidium Gießen, Dez. 25.2

Michèle Wachkamp

Welche Gebühren fallen an?

Beratung im Rahmen der Überwachungsaufgabe gebührenfrei

Rechtsgrundlage

Arbeitsschutzgesetz

Bemerkungen

Verfahrensablauf

Die Kontaktaufnahme erfolgt durch das Unternehmen oder die Arbeitsschutzbehörde (mündlich/telefonisch, schriftlich)

Voraussetzungen

Die Leistung können alle Unternehmen mit Sitz in Hessen in Anspruch nehmen.