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Bereitstellung vom Wasserbuch beantragen

Leistungsnummer: 99129010141000

Volltext

Das Wasserbuch ist ein amtliches Register ähnlich dem Grundbuch. Verzeichnet sind Wasserrechte und Angaben zu wasserwirtschaftlich begründeten Schutzgebieten. Zudem stellt es Umweltinformationen bereit und ist bedeutend für die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Das Verzeichnis dient dem Überblick und dem Nachweis über Entscheidungen der Behörden.

In einem Wasserbuch werden insbesondere festgehalten:

  • erteilte Erlaubnisse und Bewilligungen sowie alte Rechte und alte Befugnisse,
  • Planfeststellungsbeschlüsse und Plangenehmigungen,
  • Wasserschutzgebiete,
  • Risikogebiete und festgesetzte Überschwemmungsgebiete.

Die Einsicht in das Wasserbuch ist für jede Person möglich. Die Bereitstellung des Wasserbuchs erfolgt durch die einzelnen Länder.

In Hessen sind im Wasserbuch zusätzlich noch selbständige Fischereirechte nach dem Hessischen Fischereigesetz hinterlegt.

Zuständige Stelle

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 03.07.2025
Fachlich freigegeben durch:

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

Voraussetzungen

Es müssen keine Voraussetzungen erfüllt werden.

Erforderliche Unterlagen

In der Regel keine; im Bedarfsfall werden Unterlagen nachgefordert.

Kosten

Für den Bürger ist die Bereitstellung in der Regel kostenfrei.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang des Auskunftsersuchens.

Urheber

Rechtsbehelf

  • ggf. Widerspruch (je nach Bundesland)
  • anschließend Verpflichtungsklage vor dem Verwaltungsgericht