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Bescheinigung für Zwecke der Umsatzsteuerbefreiung für von Privaten betriebene Zoos beantragen

Leistungsnummer: 99102175012000

Leistungsbeschreibung

Umsätze privater Unternehmen können von der Steuer befreit werden, wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass sie die gleichen kulturellen Aufgaben erfüllen wie staatliche oder kommunale Einrichtungen. 

Das Regierungspräsidium Darmstadt bescheinigt die Gleichartigkeit von zoologischen Gärten und Tierparks.

Diese Bescheinigung stellt einen Grundlagenbescheid dar, auf dessen Basis die weiteren Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung durch die Finanzverwaltung geprüft werden.

Verfahrensablauf

Die Bescheinigung für Zwecke der Umsatzsteuerbefreiung können Sie schriftlich oder online beantragen. 

Wenn Sie die vorbezeichnete Bescheinigung schriftlich beantragen wollen:

  • Nutzen Sie den Papierantrag
  • Wenn Sie Ihn ausgefüllt und die benötigten Nachweise bereitgestellt haben, lassen Sie diese der Behörde per Post, per Fax (oder per Email) zukommen.
  • Bis zu 4 Wochen erhalten Sie eine Rückmeldung, ob Ihren Antrag genehmigt, abgebrochen oder abgelehnt ist. 
  • Dementsprechend bekommen Sie eine Bescheinigung für Zwecke der Umsatzsteuerbefreiung oder Ablehnungsbescheid.

Wenn Sie die vorbezeichnete Bescheinigung online beantragen wollen:

  • Sie reichen den ausgefüllten Antrag und gegebenenfalls weitere Dokumente über das neuentwickelte Online-Portal des Regierungspräsidiums Darmstadt ein.

Abhängig Ihrer Authentifizierungsauswahl, bekommen Sie eine Bescheinigung für Zwecke der Umsatzsteuerbefreiung oder einen Ablehnungsbescheid über Nutzerkonto Bund, Unternehmenskonto Bund, online Speicher oder per Post.
 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Darmstadt

Voraussetzungen

Die Umsätze privater Unternehmen können von der Umsatzsteuer befreit werden, wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass sie die gleichen kulturellen Aufgaben wie staatliche oder kommunale Einrichtungen erfüllen. Das Regierungspräsidium Darmstadt bescheinigt die Gleichartigkeit von Theatern, Museen, Orchestern, Kammermusikensembles, Chören, Archiven, Büchereien, zoologischen Gärten und Tierparks.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die zoologischen Gärten und Tierparks gleichgestellten Einrichtungen haben im Rahmen der Pflichten nach §§ 42 u. 43 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) alle zur Bewertung erforderlichen Unterlagen bereits vorgelegt.

Diese sind unter dem Aktenzeichen der Genehmigung durch die Behörde zu finden.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung kann bis zu 4 Wochen dauern.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Es gilt die Rechtsmittelfrist zur Klage innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids. Des Weiteren können ggfs. dem Antragsteller Fristen zur Vorlage von Unterlagen gesetzt werden.

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Was sollte ich noch wissen?

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium der Finanzen (HMdF)

Fachlich freigegeben am

17.11.2022

Gebühren

  • Gebühr: 90,00 Euro
    Die Kosten berechnen sich nach Nr. 1231 der Anlage 1 zur Allgemeinen Verwaltungskostenordnung