Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Auskunft
Leistungsnummer: 99115007023000
Volltext
Wenn es nach Feststellung einer Behörde zur Abwehr einer erheblichen und gegenwärtigen Gefahr, zu Verfolgung von Straftaten oder zur Aufklärung des Schicksals von Vermissten und Unfallopfern im Einzelfall erforderlich ist, haben die Krankenhäuser, Heime und ähnliche Einrichtungen der zuständigen Behörde Auskunft aus ihren Unterlagen zu erteilen. Die Auskunft umfasst Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat, Staatsangehörigkeiten, Anschriften sowie Datum der Aufnahme und Datum der Entlassung.
Kosten
keine
Rechtsgrundlage(n)
Urheber
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum UrsprungsportalFachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport