Betrieb einer Krankenhausapotheke Erlaubnis
Leistungsnummer: 99004001005000
Volltext
Eine Betriebserlaubnis für eine Krankenhausapotheke ist schriftlich bei der zuständigen Behörde zu beantragen.
Verfahrensablauf
- Zunächst sollten Sie Kontakt zu Ihrer zuständigen Behörde aufnehmen, um Ihr Vorhaben zu schildern und den Umfang der einzureichenden Dokumente zu besprechen.
- Als nächstes stellen Sie einen vollständigen schriftlichen Antrag.
- Ihr Antrag wird von der zuständigen Behörde geprüft.
- Ggf. fordert die zuständige Behörde weitere Dokumente an.
- Wenn die Anforderungen des Apothekengesetzes erfüllt sind, wird Ihnen eine Betriebserlaubnis erteilt.
- Der Apothekenbetrieb darf erst nach einer Abnahmebesichtigung durch die zuständige Behörde aufgenommen werden.
Voraussetzungen
Wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die Anforderungen gemäß § 14 Apothekengesetz erfüllt sind, ist die Betriebserlaubnis gemäß Antrag zu erteilen.
Erforderliche Unterlagen
Dokumente gemäß § 14 Apothekengesetz sind vorzulegen.
Genauere Angaben zu Art und Umfang macht die jeweilige örtlich zuständige Behörde.
Kosten
Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.
- Gebühr: 1500,00 EUR (Vorkasse: nein)
- für die Prüfung der Baupläne.
Gebühr: 110,00 EUR (Vorkasse: nein)
Frist
Der Antrag sollte vor dem gewünschten Termin gestellt werden - mindestens:
Bearbeitungsdauer
Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Einspruch
- Widerspruch
- verwaltungsgerichtliche Klage
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Zuständige Stelle
Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).