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Betrieb einer Krankenhausapotheke Erlaubnis

Leistungsnummer: 99004001005000

Volltext

Eine Betriebserlaubnis für eine Krankenhausapotheke ist schriftlich bei der zuständigen Behörde zu beantragen.

Verfahrensablauf

  • Zunächst sollten Sie Kontakt zu Ihrer zuständigen Behörde aufnehmen, um Ihr Vorhaben zu schildern und den Umfang der einzureichenden Dokumente zu besprechen.
  • Als nächstes stellen Sie einen vollständigen schriftlichen Antrag.
  • Ihr Antrag wird von der zuständigen Behörde geprüft.
  • Ggf. fordert die zuständige Behörde weitere Dokumente an.
  • Wenn die Anforderungen des Apothekengesetzes erfüllt sind, wird Ihnen eine Betriebserlaubnis erteilt.
  • Der Apothekenbetrieb darf erst nach einer Abnahmebesichtigung durch die zuständige Behörde aufgenommen werden.

Voraussetzungen

Wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die Anforderungen gemäß § 14 Apothekengesetz erfüllt sind, ist die Betriebserlaubnis gemäß Antrag zu erteilen.

Erforderliche Unterlagen

Dokumente gemäß § 14 Apothekengesetz sind vorzulegen.

Genauere Angaben zu Art und Umfang macht die jeweilige örtlich zuständige Behörde.

Kosten

Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.



  • Gebühr: 1500,00 EUR (Vorkasse: nein)
  • für die Prüfung der Baupläne.

    Gebühr: 110,00 EUR (Vorkasse: nein)

Frist

Der Antrag sollte vor dem  gewünschten Termin gestellt werden - mindestens:

Bearbeitungsdauer

Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Einspruch
  • Widerspruch
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 08.07.2022
Fachlich freigegeben durch:

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Zuständige Stelle

Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).

Urheber

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