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Bezüge für Landesbedienstete

Volltext

Die Hessische Bezügestelle (HBS) nimmt für das Land Hessen  die Funktion des Arbeitgebers  war. Ihr obliegt die Festsetzung, Berechnung und Zahlbarmachung der Bezüge für die Landesbediensteten (mit Ausnahme der Hochschulen und des Universitätsklinikums Frankfurt/M.). Sie ist Familienkasse und zahlt das Kindergeld an die Landesbediensteten.

Ansprechpunkt

In der Hauptstelle in Kassel werden u. a. die Bezüge der Tarifbeschäftigten des Landes sowie die Bezüge der Beamtinnen und Beamten des Hessischen Kultusministeriums, des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst, des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration sowie des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (jeweils einschließlich der nachgeordneten Bereiche) bearbeitet.

Die Bezüge der übrigen Landesbeamtinnen und Landesbeamten werden in der Nebenstelle in Wiesbaden  bearbeitet.

Rechtsgrundlage(n)

Tarifverträge für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H).

Formulare

Anträge und Formulare finden Sie auf der Internetseite der Hessischen Bezügestelle unter Formulare.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 21.11.2016
Fachlich freigegeben durch:

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal