Biologische Arbeitsstoffe, Gefährdungsbeurteilung/Risikoermittlung
Leistungsnummer: 99006025000000
Volltext
Unter biologischen Arbeitsstoffen werden Mikroorganismen wie z.B. Bakterien, Viren, Parasiten und Zellkulturen verstanden. Der Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen kann zu Infektionen, Allergien oder Atemwegserkrankungen führen.
Daher gelten branchenübergreifend Arbeitgeberpflichten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen zum Schutz von Beschäftigten.
Sowohl in offenkundigen Anwendungen (z.B. Labor, Pharmaindustrie, Biotechnologie) als auch in Fällen, die auf den ersten Blick nicht offensichtlich sind, ist dies von Bedeutung.
Beispiele dafür sind Umgang mit:
- Menschen (Kindertagesstätten, Gesundheitswesen und Pflegedienste)
- Tieren, Pflanzen und deren Produkten
- Abfällen, Abwässern oder Materialien, die biologische Arbeitsstoffe freisetzen.
Ansprechpunkt
An das zuständige Regierungspräsidium.
Erforderliche Unterlagen
Anzeigeformular für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen erhalten Sie beim zuständigen Regierungspräsidium; zum Download werden diese außerdem angeboten auf den Internetseiten der Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel.
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration