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Breitbandversorgung ländlicher Räume beantragen (GAK-Förderung)

Leistungsnummer: 99400232017000

Leistungsbeschreibung

Ziel der Förderung ist es, durch die Schaffung einer zuverlässigen, erschwinglichen und hochwertigen Breitbandinfrastruktur die Nutzung der modernen Informations- und Kommunikationstechnologien in unterversorgten ländlichen Gebieten zu ermöglichen und damit insbesondere land- und forstwirtschaftliche Unternehmen in ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

Mit GAK-Mitteln sollen insbesondere kleinere Breitbandinfrastrukturprojekte auf Orts- bzw. Ortsteilebene unterstützt werden.

Verfahrensablauf

Sie stellen den Antrag online über das Kundenportal der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen.

  • Der Antrag wird anschließend bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) geprüft.
  • Bei positivem Verlauf erteilt die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) die Förderzusage.

Zuständige Stelle

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

Voraussetzungen

  • Sie dürfen noch nicht mit der Durchführung des Vorhabens begonnen haben.
  • Fördergebiete sind Orte und Ortsteile innerhalb der „Gebietskulisse ländliche Regionalentwicklung 2023-2027“, die mit einer geringeren Downstreamübertragungsrate (Megabit pro Sekunde, Mbit/s) versorgt sind, als im jeweils geltenden GAK-Rahmenplan vorgesehen ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Folgende erforderlichen Unterlage / Nachweise müssen dem Antrag beigefügt werden:

  • Netzpläne (Kartierungsunterlagen)
  • Übersicht Standorte
  • Nachweis fehlender/unzureichender Breitbandversorgung
  • Nachweis zum Markterkundungsverfahren
  • Projektkostenberechnung

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Für dieses Förderprogramm gibt es keine Antragsfrist.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Was sollte ich noch wissen?

Fachlich freigegeben durch

Hessische Staatskanzlei, Bereich der Hessischen Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung.

Fachlich freigegeben am

12.04.2023