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Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen

Leistungsnummer: 99060001080000

Volltext

Einige Kinder und Jugendliche können aufgrund ihrer seelischen Behinderung nicht gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilnehmen. Eine seelische Behinderung kann zum Beispiel eine

  • Angststörung,
  • Depression,
  • Psychose,
  • Autismus,
  • ADHS oder
  • eine Essstörung

sein.

Um Kinder und junge Menschen dabei zu unterstützen, ein selbstbestimmtes Leben führen zu können, kann eine Eingliederungshilfe beantragt werden. Diese Eingliederungshilfe richtet sich an Kinder und Jugendliche mit einer seelischen oder einer drohenden seelischen Behinderung.

Junge Menschen können ab 15 Jahren einen Antrag selbst stellen. Bis zum Alter von 15 Jahren stellen ihre gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter einen Antrag in ihrem Namen.

Eingliederungshilfen sind in 4 Gruppen eingeteilt:

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung und
  • Leistungen zur sozialen Teilhabe

Es gibt unterschiedliche Formen von Eingliederungshilfen, wie zum Beispiel

  • ambulant, das heißt außerhalb stationärer Einrichtungen, beispielsweise eine Schulbegleitung,
  • Tageseinrichtungen für Kinder oder andere teilstationäre Einrichtungen,
  • Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstige Wohnformen,

die Unterbringung in einer Vollzeitpflege (bei geeigneten Personen)

Ansprechpunkt

Das Jugendamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien beziehungsweise Sonderstatusstadt.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 21.10.2025
Fachlich freigegeben durch:

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

Urheber

Hinweise (Besonderheiten)

Neben der seelischen Behinderung gibt es noch körperliche und geistige Behinderungen. Auch hierfür kann es Eingliederungshilfen geben. Hierfür können andere Stellen zuständig sein. Fragen Sie bei Ihrem Jugendamt nach, welche Stelle für Sie beziehungsweise Ihr Kind zuständig ist.

Zuständige Stelle

Jugendamt des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder Sonderstatusstadt als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe

Formulare

Bitten wenden Sie an das für Sie zuständige Jugendamt. Die Beantragung erfolgt im Rahmen eines Hilfeplanverfahrens.