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Einschulungsuntersuchung durchführen

Leistungsnummer: 99088028058000

Volltext

Alle Kinder, die zur Schule angemeldet sind, müssen an einer schulärztlichen Untersuchung teilnehmen. Die Einladung zur Schuleingangsuntersuchung erfolgt durch die Gesundheitsämter. Die Untersuchung umfasst unter anderem die Feststellung des Hör- und Sehvermögens, der geistigen Entwicklung, der Motorik und der Sprachfähigkeit.

Ansprechpunkt

Bei der Anmeldung an der entsprechenden Grundschule erhalten Eltern weitere Informationen zur schulärztlichen Untersuchung.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 13.09.2016
Fachlich freigegeben durch:

Hessisches Kultusministerium

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal