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Einzelhandel mit explosionsgefährlichen Stoffen, Anzeige

Leistungsnummer: 99089044000000

Leistungsbeschreibung

Für den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen benötigt ein Unternehmer eine Erlaubnis. Mit dieser erhält das Unternehmen das Recht mit bestimmten explosionsgefährlichen Stoffen umzugehen bzw. bestimmte Tätigkeiten ausüben zu dürfen.
Als Ergebnis wird eine Erlaubnis nach § 7 des Sprengstoffgesetzes (SprengG) ausgestellt.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das jeweils zuständige Regierungspräsidium.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln

Welche Gebühren fallen an?

Es werden Gebühren in der Höhe von 102,26 Euro - 2.812,11 Euro erhoben.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen festgelegt.

Rechtsgrundlage

§ 7 Sprengstoffgesetz

Rechtsbehelf

Klage innerhalb 4 Wochen vor dem zuständigen Verwaltungsgericht

Unterlagen

  • Welche Unterlagen werden benötigt?
    • Sachkundenachweis
    • Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
    • Körperlicher Eingnungsnachweis
    • Formloser Antrag
    • Gewerbeanmeldebestätigung
    • Nachweis der gesundheitlichen Eignung
    • Nachweis Haftpflichtversicherung
  • Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
    • Einzelhandel mit explosionsgefährlichen Stoffen, Anzeigebestätigung

Anträge / Formulare

Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.