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Erfüllungserklärung für die Einhaltung der Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes bei Änderungen von bestehenden Gebäuden einreichen

Leistungsnummer: 99138034261000

Volltext

Das Gebäudeenergiegesetz stellt Anforderungen an die energetischen Eigenschaften von Gebäuden. Der Eigentümer eines beheizten oder gekühlten Gebäudes muss nachweisen, dass das Gebäude die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes erfüllt. Der Nachweis erfolgt mit der Erfüllungserklärung. Die Erfüllungserklärung ist abzugeben, nachdem am Gebäude Außenbauteile erneuert, ersetzt oder erstmalig eingebaut wurden und das Gebäude energetisch bewertet wurde.

Verfahrensablauf

Die jeweiligen Länder regeln das Verfahren zur Erfüllungserklärung, die Berechtigung der Ausstellung, die Pflichtangaben sowie die vorzulegenden Nachweise.

Zuständige Stelle

Untere Bauaufsichtsbehörde

Voraussetzungen

Sie müssen bestätigen, dass die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes erfüllt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Erfüllungserklärung
  • Energieausweis[e]
  • Berechnungen
  • gegebenenfalls
    • Unternehmererklärung
    • Lieferantenbestätigung
    • Lieferantenbescheinigung
    • Bescheid über Befreiung von den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes
  • Der Energieausweis muss sich auf das fertiggestellte Gebäude beziehen.

Frist

  • Einreichung der Erfüllungserklärung nach Fertigstellung der Maßnahme
  • Die Erfüllungserklärung ist mit Abschluss der Arbeiten einzureichen.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf möglich.

Formulare

  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 03.07.2024
Fachlich freigegeben durch:

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Urheber