Inhalt

Erklärung der Adoptionsbewerber, dass sie bereit sind, dass ihnen vorgeschlagene Kind anzunehmen

Leistungsnummer: 99013004026000

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein Ihnen zur internationalen Adoption vorgeschlagenes Kind annehmen wollen, müssen Sie dies mit einer Erklärung gegenüber dem Jugendamt öffentlich beurkunden lassen.

Mit dieser Erklärung verpflichten sich die Adoptionsbewerber die Kosten für den Lebensunterhalt des Kindes  vom Zeitpunkt der Einreise des Kindes an für die Dauer von sechs Jahren zu tragen. Bei einer Inobhutnahme des Kindes sind die Adoptionsbewerber verpflichtet die öffentlichen Mittel zu erstatten. Dies umfasst sämtliche öffentliche Mittel für den Lebensunterhalt, einschließlich der Unterbringung, der Ausbildung, der Versorgung im Krankheits- und Pflegefall, auch soweit die Aufwendungen auf einem gesetzlichen Anspruch des Kindes beruhen. Die Verpflichtung endet, wenn die Adoption mit der Annahme des Kindes abgeschlossen ist.

Fachlich freigegeben am

07.05.2021

Verfahrensablauf

  • Nachdem die Adoptionsbewerber den Kindervorschlag der Auslandsvermittlungsstelle angenommen haben, wenden Sie sich zwecks Beurkundung an die örtlich zuständige Adoptionsstelle, die die Beurkundung vorbereitet und einleitet. 
  • Die tatsächliche Beurkundung findet vor einer Urkundsbeamtin oder einem Urkundsbeamten statt. 
  • Eine Abschrift wird an die Auslandsvermittlungsstelle übersandt, die sich um das weitere Verfahren und das Einreisevisum des Kindes kümmert. 
     

Voraussetzungen

  • Die Adoptionsbewerber müssen bereits das Anerkennungsverfahren als Adoptiveltern erfolgreich durchlaufen haben.
  • Eine Beratung zum Kindervorschlag muss stattgefunden haben.
  • Die Adoptionsbewerber müssen geschäftsfähig sein.
  • Die Adoptionsbewerber müssen der deutschen Sprache mächtig sein. Andernfalls kann eine neutrale Person zur Übersetzung mitgebracht werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

Bearbeitungsdauer

Keine

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Keine

Anträge / Formulare

  • Formulare: keine
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Ja

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium der Justiz

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Adoptionsvermittlungsstelle des örtlich zuständigen Jugendamtes.

Was sollte ich noch wissen?