Förderabgabe für Bergbautätigkeiten mitteilen
Leistungsnummer: 99020049261000
Leistungsbeschreibung
Ihr Bergbauunternehmen besitzt eine bergrechtliche Bewilligung, in einem festgelegten Gebiet in Deutschland bestimmte Bodenschätze zu gewinnen? Oder Sie sind Inhaber von Bergwerkseigentum? Dann müssen Sie jährlich eine Förderabgabe zahlen. Dazu beantragen Sie bei der für Sie zuständigen Bergbehörde die Festsetzung der Abgabe, indem Sie eine Förderabgabeerklärung einreichen.
Die bergrechtliche Bewilligung beziehungsweise das Bergwerkseigentum – und damit auch die Förderabgabe – betrifft so genannte bergfreie Bodenschätze.
Verfahrensablauf
Sie können die Förderabgabeerklärung online über die Plattform „BergPass“ oder direkt bei Ihrer zuständigen Bergbehörde einreichen.
Förderabgabeerklärung online einreichen:
- Rufen Sie die OnlinePlattform „BergPass“ (sofern im zuständigen Bundesland verfügbar) auf und melden Sie sich an.
- Für die Anmeldung benötigen Sie eine BundID und einen Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktiver Online-Ausweisfunktion.
- Rufen Sie das Formular auf und füllen Sie es vollständig und wahrheitsgemäß aus.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie das Formular ab.
Förderabgabeerklärung direkt bei der zuständigen Behörde einreichen:
- Reichen Sie die Förderabgabeerklärung und die Förderabgabevoranmeldung per Post bei der zuständigen Stelle ein.
- Alternativ können Sie das Formular im OnlinePortal „BergPass“ ausfüllen, ausdrucken und per Post einreichen.
Weitere Verfahrensschritte:
- Die zuständige Bergbehörde prüft Ihre Förderabgabeerklärung und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird sich die Behörde mit Ihnen in Verbindung setzen.
Die Behörde setzt die Förderabgabe fest. Sie erhalten einen Bescheid per Post, in dem Ihnen die Höhe der Förderabgabe und die noch zu leistenden Zahlungen mitgeteilt werden. Zusätzlich wird der Bescheid elektronisch in das jeweilige Postfach (BundID oder ELSTER Unternehmenskonto) vorab zugestellt und in BergPass eine Info angezeigt.
Voraussetzungen
- Sie besitzen eine Bewilligung zum gewerblichen Gewinnen von Bodenschätzen.
- Sie gewinnen bergfreie Bodenschätze im Bewilligungsfeld.
- Folgende Voraussetzungen für eine Befreiung von der Förderabgabe liegen nicht vor:
- Sie fördern die Bodenschätze ausschließlich aus gewinnungstechnischen Gründen und
- die Bodenschätze werden von Ihnen nicht wirtschaftlich verwertet.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Klage beim Verwaltungsgericht
Herausgebende Stelle
Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB)
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV)
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Zuständig ist das Bergbaudezernat des Regierungspräsidiums Darmstadt.