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Förderkredit "Wachstum und Wettbewerb" beantragen (Landwirtschaftliche Rentenbank)

Leistungsnummer: 99078005080000

Leistungsbeschreibung

Die Förderbank für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum ist das zentrale Refinanzierungsinstitut der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft mit Förderauftrag. Vom Standort in Frankfurt am Main aus finanziert die Landwirtschaftliche Rentenbank (Rentenbank) agrarbezogene Vorhaben aller Art.

Die Rentenbank fördert mit zinsgünstigen Darlehen Investitionen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft. Die Förderung ist ein Beitrag zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Sektors sowie der Wirtschaftskraft ländlicher Räume im Allgemeinen.Grundsätzlich stehen die Förderdarlehen in diesem Programm auch zur Refinanzierung von Leasingobjekten zur Verfägung

Welche Vorhaben werden finanziert?

  • Bau, Erwerb und Modernisierung von Betriebsgebäuden sowie baulichen Anlagen
  • Errichtung, Erwerb und Modernisierung von technischen Anlagen
  • Erwerb von Grundstücken
  • Kauf von Maschinen und Fahrzeugen
  • allgemeine Aufwendungen im Zusammenhang mit den oben genannten Investitionen

Von der Förderung sind ausgenommen:

  • alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen
  • Erwerb von Betriebsmitteln
  • Kosten im Zusammenhang mit der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse
  • Kosten im Zusammenhang mit Erzeugnissen der Fischerei und Aquakultur

Konditionen

Art der Förderung: zinsgünstiges Darlehen

Höhe: bis zu 10.000.000,00 Euro pro Endkreditnehmer und Jahr. Der maximal zulässige Darlehensbetrag je Kreditnehmer kann durch EU-rechtliche Vorschriften begrenzt sein.

Finanzierungsanteil: bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionssumme

Auszahlung: 100 Prozent

Laufzeit: 4 - 30 Jahre

Tilgung

Es werden verschiedene Rückzahlungsrhythmen angeboten. Nähere Informationen erhalten Sie auf Anfrage von Ihrer Hausbank oder der Rentenbank. Bis zu 3 tilgungsfreie Anlaufjahre können vereinbart werden.

Zinsbindung: bis maximal 10 Jahre

Sicherheiten: bankübliche Sicherheiten für den Darlehensnehmer (Vereinbarung mit der Hausbank)

Mehr zu diesem Thema finden Sie unter

  • Konditionen
  • Darlehensrechner
  • Wachstum und Wettbewerb – Informationen zum Förderdarlehen

Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf das Förderdarlehen besteht nicht.
 

An wen muss ich mich wenden?

  • für die Antragstellung: Ihr Kreditinstitut (Hausbank)
  • für die Beratung:
    • Ihr Kreditinstitut (Hausbank) und
    • die Rentenbank

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen im Einzelnen nötig sind, teilt Ihnen Ihre Hausbank mit.

Welche Gebühren fallen an?

Kreditzinsen.

Die Hausbank ist berechtigt, bis zu einer Darlehenssumme von einschließlich 125.000,00 Euro eine einmalige Bearbeitungsgebühr von bis zu 1 Prozent einzubehalten. Bei höheren Darlehensbeträgen ist die Bearbeitungsgebühr auf 1.250,00 Euro begrenzt.
 

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen das Darlehen vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Hausbank beantragen.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Landwirtschaftliche Rentenbank

Verfahrensablauf

Die Rentenbank vergibt die Darlehen nicht direkt, sondern über die von Ihnen gewählte Hausbank. Dort stellen Sie vor Beginn des Vorhabens den Antrag.

  • Lassen Sie sich möglichst frühzeitig von den Experten Ihrer Hausbank beraten, die Sie bei der Kreditvergabe begleiten.
  • Nutzen Sie auch das Beratungsangebot der Rentenbank.

Voraussetzungen

Antragsberechtigte: kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Agrar- und Ernährungswirtschaft

Fördervoraussetzungen
Die geplanten Investitionen dienen

  • der Errichtung einer neuen Betriebsstätte,
  • der Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte,
  • der Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte oder
  • einer grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte.