Förderkredit für Betriebsmittel beantragen (Landwirtschaftliche Rentenbank)
Leistungsnummer: 99078008080000
Leistungsbeschreibung
Die Förderbank für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum ist das zentrale Refinanzierungsinstitut der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft mit Förderauftrag. Vom Standort in Frankfurt am Main aus finanziert die Landwirtschaftliche Rentenbank (Rentenbank) agrarbezogene Vorhaben aller Art.
Das Förderprogramm "Betriebsmittel" soll den betrieblichen Finanzierungsbedarf von Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft in Deutschland sicherstellen.
Gefördert wird der Kauf von Betriebsmitteln aller Art (z.B. Rohstoffe).
Von der Förderung ausgenommen sind:
- Kosten im Zusammenhang mit Erzeugnissen der Fischerei und Aquakultur (Förderbar im Programm „Aquakultur und Fischwirtschaft Betriebsmittel“)
- Kosten im Zusammenhang mit der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse (Förderbar im Programm „Produktionssicherung“)
- Umschuldungen.
Konditionen
Art der Förderung: zinsgünstiges Darlehen
Höhe: bis zu 10.000.000,00 Euro pro Endkreditnehmer und Jahr. Der maximal zulässige Darlehensbetrag je Kreditnehmer kann durch EU-rechtliche Vorschriften begrenzt sein.
Finanzierungsanteil: bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionssumme
Auszahlung: 100 Prozent
Laufzeit: bis max. 10 Jahre
Tilgung Es werden verschiedene Rückzahlungsrhythmen angeboten. Nähere Informationen erhalten Sie auf Anfrage von Ihrer Hausbank oder der Rentenbank. Bis zu 3 tilgungsfreie Anlaufjahre können vereinbart werden.
Zinsbindung: bis maximal 10 Jahre
Sicherheiten: bankübliche Sicherheiten für den Darlehensnehmer (Vereinbarung mit der Hausbank)
Mehr zum Thema siehe unter
- Konditionen im Überblick
- Darlehensrechner
- Betriebsmittel – Informationen zum Förderdarlehen
Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf das Förderdarlehen besteht nicht.
- Konditionen im Überblick
(Landwirtschaftliche Rentenbank) - Darlehensrechner
(Landwirtschaftliche Rentenbank) - Betriebsmittel -Programminformation
(Landwirtschaftliche Rentenbank)
An wen muss ich mich wenden?
- für die Antragstellung: Ihr Kreditinstitut (Hausbank)
- für die Beratung:
- Ihr Kreditinstitut (Hausbank) und
- die Rentenbank
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Unterlagen im Einzelnen nötig sind, teilt Ihnen Ihre Hausbank mit.
Welche Gebühren fallen an?
Kreditzinsen.
Die Hausbank ist berechtigt, bis zu einer Darlehenssumme von einschließlich 125.000,00 Euro eine einmalige Bearbeitungsgebühr von bis zu 1 Prozent einzubehalten. Bei höheren Darlehensbeträgen ist die Bearbeitungsgebühr auf 1.250,00 Euro begrenzt.
- Konditionen
(Landwirtschaftliche Rentenbank)
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen das Darlehen vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Hausbank beantragen.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben am
Verfahrensablauf
Die Rentenbank vergibt die Darlehen nicht direkt, sondern über die von Ihnen gewählte Hausbank. Dort stellen Sie vor Beginn des Vorhabens den Antrag.
- Lassen Sie sich möglichst frühzeitig von den Experten Ihrer Hausbank beraten, die Sie bei der Kreditvergabe begleiten.
- Nutzen Sie auch das Beratungsangebot der Rentenbank.
- Kredit-Kontakte
(Landwirtschaftliche Rentenbank)
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
- Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft
- forstwirtschaftliche Unternehmen
Fachlich freigegeben durch
Landwirtschaftliche Rentenbank