Förderung beruflicher Gebärdensprachdolmetscher-Einsätze
Leistungsnummer: 99015012080000
Volltext
Das Integrationsamt übernimmt die Kosten für den Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern z. B. bei folgenden Veranstaltungen:
- Betriebs-, Personal- und Schwerbehindertenversammlungen
- Jugend- und Auszubildendenversammlungen
- Betriebliche Informationsveranstaltungen
- Arbeitsbesprechungen, wie z.B. Gruppen-, Abteilungs- und Teambesprechungen sowie Mitarbeiter- und Beurteilungsgespräche
- Betriebsärztliche Untersuchungen
Ansprechpunkt
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt
Erforderliche Unterlagen
Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen Gl
Kosten
Keine, die Kosten für die Gebärdensprachdolmetscher bei den oben aufgeführten Veranstaltungen übernimmt das Integrationsamt
Frist
Bitte so frühzeitig mit dem Integrationsamt in Verbindung setzen, dass der Einsatz eines Gebärdensprachdolmetschers noch rechtzeitig koordiniert werden kann.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Eine Vielzahl von weiterführenden Informationen erhalten Sie auf der Themenseite des Integrationsamtes zum Thema "Unterstützt bei Hörbehinderung".