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Förderung des Breitbandausbaus (Gigabitinfrastrukturausbau) beantragen

Leistungsnummer: 99148130017000

Leistungsbeschreibung

Ziel der Förderung ist es, durch eine zuverlässige, erschwingliche und hochwertige Breitbandinfrastruktur die Nutzung der modernen Informations- und Kommunikationstechnologien in bislang unterversorgen Gebieten zu ermöglichen.

Zur Erreichung dieses Zwecks werden Breitbandprojekte in Kreisen und Kommunen und dort in weißen oder grauen Flecken gefördert, soweit die Förderung beihilferechtlich zulässig ist. Ziel ist hierbei insbesondere auch die Migration von FTTC-Infrastrukturen auf FTTB- und FTTH-Infrastrukturen. Bei FTTC (Fiber To The Curb) handelt es sich um Glasfaserverlegung bis zum Randstein bzw. Kabelverzweiger. Bei FTTB (Fiber To The Building) ist Glasfaserverlegung bis zum Gebäude gemeint. Bei FTTH (Fiber To The Home) wird die Glasfaser bis in die Wohnung verlegt.

Von der Förderung sollen insbesondere auch Schulen, andere Bildungseinrichtungen und Gewerbegebiete profitieren.

Ebenso können Vorhaben kofinanziert werden, die auf Basis der Richtlinie des Bundes zur „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland “ (Gigabit-RL 2.0) gefördert werden.

Schließlich soll vor allem zur Nutzung von Synergien die Mitverlegung von Leerohren im Rahmen von Baumaßnahmen zu anderen Zwecken als dem Breitbandausbau geförderten werden. Des Weiteren soll auch die Mitverlegung zur Versorgung von Neubaugebieten gefördert werden können. Beides steht unter dem Vorbehalt des marktwirtschaftlichen Ausbaus und der Förderung durch andere Förderprogramme.

Verfahrensablauf

  • Sie stellen den Antrag online über das Kundenportal der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen.
  • Der Antrag wird anschließend bei der Wirtschafts- und Inf-rastrukturbank Hessen (WIBank) geprüft.
  • Bei positivem Verlauf erteilt die Wirtschafts- und Infra-strukturbank Hessen (WIBank) die Förderzusage.

Zuständige Stelle

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

Voraussetzungen

  • Sie dürfen mit der Umsetzung des Projektes noch nicht begonnen haben
  • Auf der Grundlage eines begründeten Antrags kann im Einzelfall eine Ausnahme zugelassen werden, aus der jedoch kein Anspruch auf Förderung dem Grunde oder der Höhe nach abgeleitet werden kann.
  • Als Vorhabensbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages zu werten, wenn dieser in direktem Zusammenhang mit dem Förderprojekt steht.
  • Bei Baumaßnahmen gelten Planung, Bodenuntersuchung und Grunderwerb nicht als Beginn des Vorhabens, es sei denn, sie sind alleiniger Zweck der Förderung.
  • Organisatorische Vorbereitungen zu öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen gelten nicht als Beginn des Vorhabens, wenn die Förderberechtigte oder der Förderberechtigte mit ihnen keine Verpflichtung zur Durchführung des Vorhabens eingeht.
  • Die Förderung ist mit den erforderlichen Unterlagen bei der WIBank zu beantragen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die erforderlichen Unterlagen sind jeweils abhängig von dem jeweiligen Vorhaben, welches beantragt wird:
Folgende Unterlagen sind bei jedem Vorhaben erforderlich:

  • Netzpläne (Kartierungsunterlagen)
  • Übersicht Standorte
  • Projektkostenberechnung

1. Förderung von Betreibermodellen und Förderung der Wirtschaftlichkeitslücke

  • Nachweis fehlender/unzureichender Breitbandversorgung
  • Nachweis zum Markterkundungsverfahren
  • Nachweis zum Auswahlverfahren
  • Kopie des Bundesantrags
  • Kopie des Bundesbescheides

2. Förderung der Verlegung von Leerrohren

  • Nachweis fehlender/unzureichender Breitbandversorgung
  • Nachweis zum Markterkundungsverfahren
  • Nachweis zum Auswahlverfahren
  • Kopie des Bundesantrags
  • Kopie des Bundesbescheides

3. Förderung von Maßnahmen zur Mitverlegung von Leerrohen im Rahmen von Baumaßnahmen zu anderen Zwecken als dem Breitbandausbau

  • Netzdetailplanung (FFTH/FFTB)
  • Planungsunterlagen über die Baumaßnahme zu anderen Zwecken als einen Breitbandausbau
  • Planungsunterlagen über die Mitverlegung kommunaler passiver Breitbandinfrastruktur im Rahmen dieser Baumaßnahme
  • Erklärung, dass die geplante Mitverlegung von Leerrohren bedarfsgerecht erfolgt
  • Erklärung, dass eine Mitverlegung durch private Unternehmen oder andere Stellen nicht sichergestellt ist

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Für dieses Förderprogramm gibt es keine Antragsfrist.

Bearbeitungsdauer

Für dieses Förderprogramm kann keine pauschale Bearbeitungsdauer genannt werden. Dies ist abhängig von mehreren Faktoren, auf die die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen keinen Einfluss hat.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Was sollte ich noch wissen?

Fachlich freigegeben durch

Hessische Staatskanzlei, Bereich der Hessischen Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung

Fachlich freigegeben am

12.04.2023