Förderung von Versorgungsstrukturen des Gesundheitswesens beantragen
Leistungsnummer: 99148155017000
Volltext
Die finanzielle Bezuschussung des Vorhabens durch das Land, ebenso wie die zuwendungsfähigen Ausgaben, differieren hinsichtlich des Fördergegenstands. Die Zuzahlung reicht von 40% bis 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Folgende Vorhaben werden finanziell unterstützt:
- Erstellung von Versorgungsanalysen/Versorgungskonzepten
- Aufbau und der Inbetriebnahme von sektorenübergreifenden lokalen Gesundheitszentren
- Modellhafte Erprobung von innovativen, sektorenübergreifenden Versorgungsformen
- (Neu-)Gründung oder Übernahme einer Vertragsarztpraxis
- (Neu-)Gründung einer Berufsausübungsgemeinschaft eines Medizinischen Versorgungszentrums oder Teilen davon
- Einrichtung einer Zweigpraxis
- Gründung von Außenstellen von Medizinischen Versorgungszentren oder von lokalen Gesundheitszentren
- Gründung von mobilen Arztpraxen
Verfahrensablauf
Der Verfahrensablauf kann generell so zusammengefasst werden:
- Kontaktaufnahme mit dem Mitarbeitenden des Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege für einen Austausch (wenn gewünscht)
- Online Antragstellung samt Anlage
- Bestätigung des Antragseingangs
- Prüfung des Antrags und gegebenenfalls Klärung möglicher Rückfragen
- Bescheiderstellung durch das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
Zuständige Stelle
Das Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege.
Voraussetzungen
Dies ist stark von dem Fördergegenstand abhängig. Bei einem lokalen Gesundheitszentrum muss beispielsweise eine Arztpraxis als Lehrpraxis an einer hessischen Universität akkreditiert sein oder bei einer Zweigpraxis muss die Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung vorliegen.
Erforderliche Unterlagen
- Schriftliche Antragstellung (Online Antragstellung möglich)
- Finanzierungsplan
- Zeitplan
- Projektbeschreibungen (Mustergliederungen sind auf der Website des Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege zu finden)
- Gegebenenfalls Angabe zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn
- Bonitätsnachweis
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Frist
Die Antragstellung ist jederzeit möglich.
Bearbeitungsdauer
Eine durchschnittliche Bearbeitungszeit kann nicht angegeben werden, da diese von verschiedensten Faktoren (zum Beispiel Vollständigkeit des Antrags oder Art des Fördergegenstands) abhängig ist.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtliche Klage
Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Hinweise (Besonderheiten)
Auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege finden Sie unter dem Stichwort »Ländlicher Raum« die unterschiedlichen Fördergegenstände, den ländlichen Raum betreffend. Der weiterführende Artikel »Ländlicher Raum - Förderung: Versorgungsstrukturen des Gesundheitswesens" beinhaltet alle notwendigen Informationen.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege