Feldes- und Förderabgabe Änderung
Leistungsnummer: 99020006011000
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie erkennen, dass in Ihrer abgegebene Feldes- und Förderabgabeerklärung oder Förderabgabevoranmeldung unrichtige oder unvollständige Angaben hinterlegt sind und dass es dadurch zu einer zu geringen Zahlung kommen kann oder bereits gekommen ist, dann müssen Sie dies der zuständigen Stelle unverzüglich mitteilen.
Nachzahlungen müssen Sie innerhalb von 2 Wochen nach entsprechender Mitteilung entrichten.
Verfahrensablauf
Kontaktieren Sie unverzüglich die zuständige Stelle. Sie erläutert Ihnen das weitere Vorgehen.
Voraussetzungen
Sobald Sie bemerken, dass Angaben Ihrer Feldes- und Förderabgabeerklärung oder Förderabgabevoranmeldung nicht korrekt sind, müssen Sie dies anzeigen und gegebenenfalls erforderliche Nachzahlungen leisten.
Welche Gebühren fallen an?
Gegebenenfalls Nachzahlungen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Ergibt sich durch die Änderung eine Nachzahlung, dann müssen Sie diese innerhalb von 2 Wochen nach der Anzeige bezahlen.
Rechtsgrundlage
Verordnung über Feldes- und Förderabgabe des Landes Sachsen-Anhalt (FörderAVO)
Was sollte ich noch wissen?
Bei verspäteter Abgabe einer Erklärung kann ein Verspätungszuschlag erhoben werden.
Bei Zahlungsverzug wird ein Säumniszuschlag erhoben.
Fachlich freigegeben durch
Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt