Fundmeldung eines Bodendenkmals (Zufallsfund)
Leistungsnummer: 99033015261000
Volltext
Mit diesem Formular können Sie archäologische oder paläontologische Funde oder Befunde melden, die Sie zum Beispiel beim Spaziergang oder bei der Gartenarbeit gefunden haben oder die bei Bauarbeiten zu Tage gekommen sind. Grundlage hierfür ist die Fundmeldepflicht für Bodendenkmäler gemäß des Hessisches Denkmalschutzgesetzes. Wurde der Fund bei Bauarbeiten entdeckt? Dann beachten Sie bitte, dass der Fund und die Fundstelle bis zum Ablauf einer Woche nach Entdeckung im unveränderten Zustand zu erhalten sind.
Verfahrensablauf
- Sie erhalten in der Regel innerhalb von 2 Wochen eine Bestätigung des Eingangs Ihrer Fundmeldung (per EMail, falls Sie Ihre E-Mail-Adresse angegeben haben).
- Bei Fragen zu Ihrer Fundmeldung werden Sie über die angegebenen Kontaktdaten kontaktiert.
Ansprechpunkt
Landesamt für Denkmalpflege Hessen oder Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt oder Gemeinde
Voraussetzungen
Keine
Erforderliche Unterlagen
Keine
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Frist
Der Fund und die Fundstelle sind unverzüglich an die zuständige Behörde zu melden. Wurde der Fund bei Bauarbeiten gemacht, ist die Fundstelle bis zum Ablauf einer Woche nach Entdeckung im unveränderten Zustand zu erhalten.
Bearbeitungsdauer
In der Regel innerhalb von 1 bis 2 Wochen je nach Aufkommen.
Rechtsgrundlage(n)
Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: ja
Schriftform erforderlich: nein
Formlose Antragsstellung möglich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst