In einen landesweiten Raumordnungsplan Einsicht nehmen
Leistungsnummer: 99153009141000
Urheber
Volltext
In einem landesweiten Raumordnungsplan finden Sie allgemeine Vorgaben zur Ordnung des Raumes, also zu den Flächen eines Bundeslandes. Er ist somit der Orientierungsrahmen für die genaueren Planungen zur Nutzung einzelner Regionen und Gebiete.
Neue oder geänderte landesweite Raumordnungspläne können Sie online einsehen. Stellt die verantwortliche Landesbehörde den gewünschten landesweiten Raumordnungsplan nicht im Internet bereit, haben Sie ein Recht darauf, diesen bei der Landesbehörde einzusehen.
Der landesweite Raumordnungsplan besteht im Allgemeinen aus:
- Angabe der gesetzlichen Grundlagen, auf denen der Raumordnungsplan basiert,
- Festlegungen von Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und
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Begründung und Erläuterungen der Ziele und Grundsätze der Raumordnung.
Verfahrensablauf
- Sie können die Inhalte und zusätzliche Dokumente von landesweiten Raumordnungsplänen online oder vor Ort in der zuständigen Behörde einsehen.
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Möchten Sie einen landesweiten Raumordnungsplan vor Ort einsehen, müssen Sie hierzu in der Regel einen Termin bei der zuständigen Behörde vereinbaren.
Ansprechpunkt
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Kosten
- Es fallen keine Kosten an.
Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
Frist
Es gibt keine Fristen. Die Vor-Ort-Einsichtnahme kann jederzeit beantragt werden.
Bearbeitungsdauer
Bei einer Vor-Ort-Einsichtnahme in der zuständigen Behörde erfolgt eine zeitnahe Terminvereinbarung.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.
Formulare
Nicht vorhanden. Die Vor-Ort-Einsichtnahme kann formlos z.B. per E-Mail, Telefon oder Post gestellt werden.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum