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In einen landesweiten Raumordnungsplan Einsicht nehmen

Leistungsnummer: 99153009141000

Urheber

Volltext

In einem landesweiten Raumordnungsplan finden Sie allgemeine Vorgaben zur Ordnung des Raumes, also zu den Flächen eines Bundeslandes. Er ist somit der Orientierungsrahmen für die genaueren Planungen zur Nutzung einzelner Regionen und Gebiete.
Neue oder geänderte landesweite Raumordnungspläne können Sie online einsehen. Stellt die verantwortliche Landesbehörde den gewünschten landesweiten Raumordnungsplan nicht im Internet bereit, haben Sie ein Recht darauf, diesen bei der Landesbehörde einzusehen.
Der landesweite Raumordnungsplan besteht im Allgemeinen aus:

  • Angabe der gesetzlichen Grundlagen, auf denen der Raumordnungsplan basiert,
  • Festlegungen von Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und
  • Begründung und Erläuterungen der Ziele und Grundsätze der Raumordnung.
     

Verfahrensablauf

  • Sie können die Inhalte und zusätzliche Dokumente von landesweiten Raumordnungsplänen online oder vor Ort in der zuständigen Behörde einsehen. 
  • Möchten Sie einen landesweiten Raumordnungsplan vor Ort einsehen, müssen Sie hierzu in der Regel einen Termin bei der zuständigen Behörde vereinbaren.
     

Ansprechpunkt

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Kosten

  • Es fallen keine Kosten an.

    Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Frist

Es gibt keine Fristen. Die Vor-Ort-Einsichtnahme kann jederzeit beantragt werden.

Bearbeitungsdauer

Bei einer Vor-Ort-Einsichtnahme in der zuständigen Behörde erfolgt eine zeitnahe Terminvereinbarung.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

Formulare

Nicht vorhanden. Die Vor-Ort-Einsichtnahme kann formlos z.B. per E-Mail, Telefon oder Post gestellt werden.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 19.03.2025
Fachlich freigegeben durch:

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum