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In einen regionalen Flächennutzungsplan Einsicht nehmen

Leistungsnummer: 99153011141000

Volltext

In einem regionalen Flächennutzungsplan werden die Funktionen eines Regionalplans und eines Flächennutzungsplans zusammengeführt. In diesem Plan werden beispielsweise die Siedlungsentwicklung und die Verkehrsinfrastruktur für mehrere Gemeinden festgelegt.

Neue oder geänderte regionale Flächennutzungspläne können Sie im Internet einsehen.

Stellt die verantwortliche Behörde den regionalen Flächennutzungsplan noch nicht im Internet bereit, können Sie diesen bei der zuständigen Behörde einsehen, auch wenn Sie davon nicht direkt betroffen sind.

Verfahrensablauf

Sie können die Inhalte und ergänzenden Dokumente von regionalen Flächennutzungsplänen online oder vor Ort in der zuständigen Behörde einsehen.

Ansprechpunkt

In Hessen ist der Träger der Regionalen Flächennutzungsplanung für das Gebiet des Ballungsraums Frankfurt/Rhein-Main (80 Mitgliedskommunen) der Regionalverband FrankfurtRheinMain. Die Verbandskammer des Regionalverbandes ist gemeinsam mit der Regionalversammlung Südhessen verantwortlich für die Aufstellung und Änderung des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplan (RPS/RegFNP).

Voraussetzungen

Es sind keine spezifischen Voraussetzungen erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

Es werden keine Unterlagen erforderlich, um Einsicht zu nehmen.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Frist

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Bei einer Vor-Ort-Einsichtnahme beim Regionalverband FrankfurtRheinMain erfolgt eine zeitnahe Terminvereinbarung.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Formulare

Es sind keine Anträge oder Formulare erforderlich. Die Vor-Ort-Einsichtnahme kann formlos z.B. per E-Mail, Telefon oder Post gestellt werden.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Urheber

Regionalverband FrankfurtRheinMain

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.03.2025
Fachlich freigegeben durch:

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum