Inbetriebnahme Anzeige Tankstellen
Leistungsnummer: 99063039169001
Volltext
Als Betreiber einer Tankstelle müssen Sie diese vor Inbetriebnahme bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen. Die zuständige Behörde prüft die Anzeige und erfasst die Anlage in ihrem Anlagenkataster.
Verfahrensablauf
Die Anzeige ist schriftlich auf dem Postweg oder elektronisch bei der zuständigen Behörde einzureichen.
Frist
Die Anzeige ist vor Inbetriebnahme der Tankstelle bei der zuständigen Behörde einzureichen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Diese Verwaltungsleistung stellt keinen Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.
Zuständige Stelle
In Hessen sind für diese Leistung die Immissionsschutzdezernate der Regierungspräsidien zuständig.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch: Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz