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Investitionskosten in Altenpflegeeinrichtungen

Leistungsnummer: 99148129017000

Volltext

Das Regierungspräsidium Gießen ist die zuständige Behörde für die Aufgaben nach § 82 Abs. 3 und 4 SGB XI in Verbindung mit der Verordnung über die Planung und Förderung von Pflegeeinrichtungen, Seniorenbegegnungsstätten, Altenpflegeschulen und Modellprojekten. Danach sind Investitionskosten in geförderten Altenpflegeeinrichtungen vom Regierungspräsidium Gießen zu genehmigen. Nicht geförderte Altenpflegeeinrichtungen müssen diese Kosten lediglich anzeigen.

Ansprechpunkt

Stationäre und teilstationäre Einrichtungen der Altenpflege wenden sich an das zuständige Regierungspräsidium Gießen.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 29.08.2016
Fachlich freigegeben durch:

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Urheber