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Jagdbezirk in den Jagdschein eintragen lassen

Leistungsnummer: 99067004060000

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Auf dem Jagdschein ist die Fläche eingetragen, auf der Sie jagen dürfen - der Jagdbezirk. Sollte sich die Fläche nach Erteilung des Jagdscheins ändern, müssen Sie dies auf Ihrem Jagdschein entsprechend anpassen lassen.

Die zuständige Behörde an Ihrem Wohnsitz aktualisiert die Angaben zur Jagdausübungsfläche.

Voraussetzungen

  • Sie haben bereits einen Jagdschein.
  • Ihre Jagdausübungsfläche hat sich geändert.

Erforderliche Unterlagen

  • Jagdschein
  • Nachweise zur Fläche, auf welcher Sie jagen dürfen:
    • Jagdpachtvertrag
    • Eigentumsnachweis bei Eigenjagd

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 21.07.2025
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)