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Kühlgeräte-Tauschprogramm

Leistungsnummer: 99138009000000

Leistungsbeschreibung

Am 02.04.2014 wurde das bundesweite Kühlgeräte-Tauschprogramm "Stromspar-Check PLUS" für einkommensschwache Haushalte gestartet. Der Ersatz eines alten Kühl-Gerätes (Kühl- und Gefriergeräte sowie Kombigeräte) mit hohem Stromverbrauch durch ein neues, energiesparendes Gerät der Energieeffizienzklasse A+++ wird mit EUR 150,00 bezuschusst.

An wen muss ich mich wenden?

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Kühlgerätegutschein des Stromspar-Checks
  • Nachweis über Einkommenssituation (ALG II, Wohngeld, Sozialhilfe, etc.)
  • Nachweis über fachgerechte Entsorgung
  • Originalkaufbeleg sowie A+++-Energielabel des neuen Gerätes
  • gültiger Lichtbildausweis

Welche Gebühren fallen an?

keine

Was sollte ich noch wissen?

Das Austauschprogramm startet zunächst als eine Pilotmaßnahme (keine flächendeckende „Abwrackprämie“).

Der Zuschuss, der im Rahmen des Austauschprogrammes eingelöst werden kann, gilt als zweckgebundener Gutschein. Er führt nicht zu einer Verringerung anderer Leistungen.

Bemerkungen

Weiterführende Informationen

Verfahrensablauf

  • Zunächst muss ein Energiespar-Berater einen Stromspar-Check in Ihrem Haushalt durchführen.
  • Der Vor-Ort-Berater muss feststellen, dass sich durch einen Gerätetausch eine Stromeinsparung von mindestens 200 Kilowattstunden pro Jahr erzielen ließe und dass das alte Gerät mindestens 11 Jahre alt ist.
  • Anschließend wird der Gutschein von der Stelle, die bei Ihnen den Stromspar-Check durchgeführt haben, an Ihren Haushalt übergeben.
  • Im nächsten Schritt muss der alte Kühlschrank oder das alte Gefriergerät fachgerecht nachweislich entsorgt werden.
  • Daraufhin können Sie den Gutschein an Ihrem Stromspar-Check-Standort unter Vorlage des Personalausweises einlösen. Dafür benötigen Sie den Originalkaufbeleg sowie das A+++-Energielabel des neuen Gerätes, den unterzeichneten Entsorgungsnachweis und einen gültigen Lichtbildausweis.
  • Nach der Prüfung erhalten Sie den Gutscheinwert von EUR 150,00.

Voraussetzungen

  • Sie oder Ihre Familie beziehen
    • Arbeitslosengeld II,
    • Sozialhilfe,
    • Wohngeld,
    • Kinderzuschlag,
    • Sie sind Inhaber eines Sozialpasses oder
    • Ihr Einkommen liegt unter dem Pfändungsfreibetrag und 
  • Sie können dieses über einen behördlichen Bescheid belegen.
  • das Altgerät befindet sich im Eigentum des Haushalts
  • die Mindesteinsparung beim Gerätetausch muss bei mindestens 200 kWh/Jahr liegen
  • Ihr altes Gerät ist mindestens 11 Jahre alt und muss fachgerecht entsorgt werden (Nachweis erforderlich)
  • das Neugerät sollte im Nutzungsvolumen nicht größer und in seiner Bauart vergleichbar mit dem alten Gerät sein

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)