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Kriegsopferfürsorge ,Leistungen der Erziehungsbeihilfe

Leistungsnummer: 99076006080000

Volltext

Wer eine Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz bezieht, kann für seine Kinder Erziehungshilfen beantragen. Auch Waisen sind antragsberechtigt. Damit soll Kindern bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres der angemessene Bedarf für Erziehung, Ausbildung und Lebensunterhalt gesichert werden.

Ansprechpunkt

Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Kriegsopferfürsorge (Hauptfürsorgestelle)

 

Erforderliche Unterlagen

Die Anträge sind an keine Form gebunden, es empfiehlt sich jedoch "Formanträge" zu verwenden.

Kosten

Keine

Frist

Leistungen sind grundsätzlich nur für einen zukünftigen Bedarf möglich.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Leistungen der Kriegsopferfürsorge können auf Antrag Personen erhalten, bei denen die Versorgungsverwaltung in Hessen "Hessische Ämter für Versorgung und Soziales" einen Anspruch anerkannt hat.

Die Kriegsopferfürsorge umfasst folgende weitere Leistungen :
Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, Altenhilfe, Erholungshilfe, Hilfen in besonderen Lebenslagen, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Krankenhilfe, Wohnungshilfe, Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt

Leistungen der Kriegsopferfürsorge sind bei der Hauptfürsorgestelle zu beantragen. Anträge nehmen aber auch alle anderen Sozialleistungsträger und die Gemeinden entgegen.
 

Urheber

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