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Legehennenbetriebsregister und Erzeugercodes

Leistungsnummer: 99110027101000

Volltext

Seit dem 01.01.2004 dürfen nur noch Eier aus einem Legehennenstall in Verkehr gebracht werden, für den eine Registriernummer (Erzeugercode) vergeben wurde und die mit diesem entsprechenden Erzeugercode gekennzeichnet sind (Ausnahme Direktvermarktung s. u.).
Registrierungspflichtig sind

  • Betriebe die 350 oder mehr Legehennen halten oder
  • Betriebe die weniger als 350 Hennen halten, aber ihre Eier kennzeichnungspflichtig vermarkten.
     

Werden weniger als 350 Hennen gehalten und werden die Eier ohne Kennzeichnung und unsortiert auf der Hofstelle oder an der Tür direkt an den Endverbraucher abgegeben (Direktvermarktung), besteht keine Registrierungspflicht.

Hinweis: Eier, die auf dem Wochenmarkt angeboten werden, unterliegen der Kennzeichnungspflicht. Der Betrieb muss also registriert sein.

Ansprechpunkt

Das Regierungspräsidium Gießen ist für die Registrierung und Annahme der Änderungsanzeigen aller registrierungspflichtiger Betriebe in Hessen zuständig

Kosten

30,00 Euro - 60,00 Euro pro Registrierung

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 24.09.2013
Fachlich freigegeben durch:

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Urheber

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