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Leistungen bei Pflegebedürftigkeit für gesetzlich Unfallversicherte Gewährung

Leistungsnummer: 99111012080000

Volltext

Wenn Sie infolge eines Versicherungsfalles (Arbeitsunfall, Wegeunfall oder einer anerkannten Berufskrankheit) so hilflos sind, dass Sie für die Verrichtungen des täglichen Lebens in erheblichen Umfang Hilfe benötigen, erbringt die gesetzliche Unfallversicherung Pflegeleistungen.
Hierzu gehört u.a. auch das Pflegegeld, dass nach der Art und Schwere des Gesundheitsschadens festgesetzt wird.

Auf Antrag kann statt des Pflegegeldes eine Pflegekraft gestellt oder die erforderliche Hilfe in einer geeigneten Einrichtung (Heimpflege) gewährt werden.

Verfahrensablauf

Ein Versicherungsfall, der zur Pflegebedürftigkeit führt, muss der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse vom Unternehmen gemeldet werden.

Voraussetzungen

  • Die Pflegebedürftigkeit ist die Folge eines anerkannten Versicherungsfalls
  • Für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens wird in erheblichem Umfang Hilfe benötigt.

Erforderliche Unterlagen

Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger.

Kosten

Keine

Frist

Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger.

Bearbeitungsdauer

Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 12.11.2021
Fachlich freigegeben durch: Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an Ihre Unfallversicherung.

Formulare

Fragen Sie bei Ihrer Unfallversicherung, ob es bereits vorgedruckte Anträge / Formulare gibt.