Melderegisterauskunft in besonderen Fällen - Erteilung gegenüber Wohnungsgebern
Leistungsnummer: 99115004001004
Leistungsbeschreibung
Als Eigentümer einer Wohnung erhalten Sie eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Dasselbe Recht haben Sie als Wohnungsgeber, wenn der Eigentümer der Wohnung nicht selbst Wohnungsgeber ist.
Sie erhalten Familiennamen und Vornamen sowie den Doktorgrad der aktuell in Ihrer Wohnung gemeldeten Personen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Wohnung liegt.
Zuständige Stelle
Die Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Wohnung liegt.
Voraussetzungen
Sie müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Welche Gebühren fallen an?
Gemäß der Ziffern 421- 424 des Verwaltungskostenverzeichnisses zur Verwaltungskostenordnung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport (HMdIS) in der jeweils gültigen Fassung können Gebühren anfallen.
Rechtsgrundlage
Urheber
Dr. Laier, RL VII2
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS, Referat II 8
Fachlich freigegeben am
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ggf. Nachweis des rechtlichen Interesses
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind ggf. Speicher- bzw. Löschfristen zu beachten.
Anträge / Formulare
In der Regel ist ein formloser Antrag nötig.