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Messbericht über kontinuierliche Messungen von Luftschadstoffen bei Anlagen zur Feuerbestattung vorlegen

Leistungsnummer: 99063057261002

Volltext

Wenn Sie eine Feuerbestattungsanlage für menschliche Leichname betreiben, müssen Sie den Luftschadstoffausstoß für bestimmte Luftschadstoffe durch kontinuierliche Messungen fortlaufend ermitteln und aufzeichnen.

Über die Auswertung der Messungen müssen Sie jedes Jahr einen Messbericht erstellen oder durch ein akkreditiertes Messinstitut erstellen lassen.

Verfahrensablauf

  • Sie werten die kontinuierlichen Messungen eines jeden Kalenderjahres aus.
  • Sie erstellen über die Ergebnisse einen Messbericht.
  • Sie senden den Messbericht innerhalb der vorgeschriebenen Frist an die zuständige Immissionsschutzbehörde.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Umweltabteilung des für Sie zuständigen Regierungspräsidiums.
 

Zuständige Stelle

Zuständig sind die Umweltabteilungen der Regierungspräsidien.

Voraussetzungen

  • Sie sind Betreiber einer Anlage zur Feuerbestattung von menschlichen Leichnamen.
  • Sie haben Ihre Anlage in Betrieb genommen.

Erforderliche Unterlagen

Vollständiger Messbericht

Kosten

In Hessen fallen Gebühren für die behördliche Messberichtsüberprüfung nach Zeitaufwand an.



  • Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Frist

  • Den Messbericht müssen Sie innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf eines jeden Kalenderjahres bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde vorlegen.
  • Die Aufzeichnungen der Messgeräte müssen Sie 5 Jahre aufbewahren.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.

Hinweise (Besonderheiten)

  • Wenn Sie Ihre Feuerbestattungsanlage ohne kontinuierliche Messungen betreiben, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
  • Diese Verwaltungsleistung gilt nicht für Tierkrematorien.

Urheber

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 18.08.2023
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz (MKUEM)