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MitSprache - Deutsch 4U (Landesprogramm zur Förderung niedrigschwelliger Deutschkurse für Flüchtlinge, Asylbewerber und Geduldete)

Volltext

Das Programm richtet sich vorrangig an erwachsene Flüchtlinge und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist und steht auch Geduldeten offen. So kann der Integrationsprozess bereits vor der endgültigen Asylentscheidung beginnen und die Flüchtlinge bekommen frühzeitig Perspektiven für ihr Leben in Hessen aufgezeigt.

Wichtiger Bestandteil der Kurse ist, neben der Sprachvermittlung, die Weitergabe grundlegender Informationen zur Alltagsbewältigung sowie zu gesellschaftlichen Werten und Strukturen. In den Kursen lernen die Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer nicht nur die deutsche Sprache, sondern auch deren Gebrauch in Alltagssituationen.

Die "Deutsch 4U"-Kurse haben in der Regel einen Umfang von 300 Unterrichtsstunden und können kompetenzorientiert ab dem Sprachniveau A1 oder zur Alphabetisierung angeboten werden.

Die Kurse werden mit 40 Euro pro Unterrichtsstunde (maximal 12.000 Euro pro Kurs) gefördert.

Ansprechpunkt

Die Förderanträge sind per Post zu richten an:


Regierungspräsidium Darmstadt
Dezernat II 25 - Soziales, Integration und Flüchtlinge
Wilhelminenstr. 1-3
64283 Darmstadt


Interessierte gemeinnützige Träger können sich an den jeweiligen Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt oder Sonderstatusstadt wenden. Da nur diese direkt Anträge beim Regierungspräsidium stellen können.

Erforderliche Unterlagen

Antragsformular, Kurskonzeption, Kosten- und Finanzierungsplan, Teilnehmerliste.

Kosten

Keine.

Frist

Förderanträge sind rechtzeitig vor Maßnahmebeginn beim Regierungspräsidium Darmstadt, 64278 Darmstadt, vorzulegen.

Im Falle öffentlicher, kirchlicher oder freier Träger sind die Anträge rechtzeitig vor Maßnahmebeginn beim jeweiligen Landkreis bzw. bei der jeweiligen kreisfreien Stadt oder Sonderstatusstadt einzureichen.

Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der Zuwendungsbescheid vorliegt.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuwendungen besteht nicht. Zuwendungen erfolgen im Rahmen der jährlich verfügbaren Fördermittel.

Formulare

Hinweise (Besonderheiten)

Privatpersonen können keine Anträge stellen.

Verfahrensablauf

Um Fördergelder erhalten zu können, müssen Anträge gestellt werden. Antragsberechtigt sind Landkreise, kreisfreien Städte und Sonderstatusstädte. Diese können erhaltene Mittel an öffentliche, kirchliche und freie Träger weiterbewilligen.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen können der Förderrichtlinie entnommen werden.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 25.10.2016
Fachlich freigegeben durch:

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Urheber