Mitteilung über die Beendigung des genehmigten oder angezeigten Betriebs oder Umgangs Entgegennahme
Leistungsnummer: 99009041261000
Volltext
Es kann verschiedene Gründe dafür geben, weshalb Sie eine Röntgeneinrichtung nicht mehr betreiben. Die Beendigung des Betriebs kann beispielsweise der Verkauf oder die Entsorgung der Röntgeneinrichtung sein. In jedem Fall müssen Sie die zuständige Behörde für Strahlenschutz unverzüglich darüber informieren.
Voraussetzungen
- Sie wollen den Betrieb einer Röntgeneinrichtung beenden oder haben dies bereits getan.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis über den Verbleib der Röntgeneinrichtung, beispielsweise Entsorgung oder Verkauf
- gegebenenfalls erhaltene Genehmigung (Original)
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
Frist
Es gibt keine Frist.